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Steuernews

Anmeldepflicht von Barmittel bei Einreise bzw. Ausreise aus der EU

Jede natürliche Person, die in die EU einreist oder aus ihr ausreist, unterliegt der Anmeldepflicht, wenn sie Barmittel in Höhe von 10.000 € oder mehr bei sich führt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob die Anmeldepflicht auch besteht, wenn ein Reisender auf dem Weg von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat in der internationalen Transitzone eines Flughafens, der in der EU liegt, lediglich auf der Durchreise ist.

Er kam in seiner Entscheidung vom 4.5.2017 zu dem Entschluss, dass auch solche Personen während der Dauer ihres Transits dieser Anmeldepflicht unterliegen.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.