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Steuernews

Fahrverbot bei allen Straftaten

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Gerichte künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängen können.

Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens wie z. B. verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern umgesetzt werden.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.