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Steuernews

Neue "Düsseldorfer Tabelle" seit dem 1.1.2017

In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2017 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder" vom 3.12.2015.
Die Regelsätze betragen nun:
342 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
393 € für Kinder von 6 - 11 Jahren,
460 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 1.1.2015 angehoben wurde.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de - Schnellzugriff - Düsseldorfer Tabelle.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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