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Steuernews

Nach 6 Wochen und 3.300 km kein Neuwagen mehr

Ein ca. sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 21.6.2018 festgelegt.

In Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach welcher ein Anspruch auf Neuwagenentschädigung in der Regel nur bei einer Fahrleistung von max. 1.000 km und einer nicht länger als einen Monat zurückliegenden Erstzulassung in Betracht kommt, wurde dem Fahrzeughalter eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis versagt.

Auch die Berücksichtigung der weiteren technischen Entwicklung und die heutige wirtschaftliche Verkehrsanschauung ändert nach Auffassung des OLG an dieser Beurteilung nichts.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.