Folgen Sie uns auf

Steuernews

Aufschub der Versicherungspflicht beim Statusfeststellungsverfahren

Nach dem Sozialgesetzbuch können Arbeitnehmer und die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Entscheidung beantragen (sog. Statusfeststellungsverfahren), ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Wird ein solcher Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fest, tritt die Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte zustimmt und er für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit und zur Altersvorsorge vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall war eine Architektin bei einem Unternehmen zwischen April und November 2009 im Rahmen eines Bauprojektes tätig. Sie war privat krankenversichert und Mitglied der Bayerischen Architektenversorgung. Zudem bestand eine private Krankentagegeldversicherung mit einem Leistungsanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Hier entschied das BSG, dass der Beginn der Versicherungspflicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Statusfeststellungsbescheides verschoben ist, sodass während des gesamten Tätigkeitszeitraumes keine Versicherungspflicht bestand. Sie verfügte über eine anderweitige Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dies setzt keinen Anspruch auf eine dem Krankengeld vergleichbare Entgeltersatzleistung voraus.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.