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Dezember

Kündigung einer Versicherung auch ohne Bestätigung

Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) kamen in ihrem Hinweisbeschluss vom 2.9.2019 zu der Entscheidung, dass ein Versicherungsvertrag auch beendet ist, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt hat.

Diesem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin hatte bei einer Versicherung eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz, obwohl sie selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.

Das OLG wies darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag war aufgrund der Kündigung der Klägerin wirksam beendet worden. Die Versicherungsgesellschaft hatte weder gegenüber der Versicherungsnehmerin bestätigen müssen, dass sie die Kündigung erhalten hatte, noch dass sie diese als wirksam anerkannte. Wenn die Versicherungsnehmerin Zweifel hieran gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.

Trockenmauer ist keine Grundstückseinfriedung

Über den nachfolgenden Sachverhalt hatte das Oberlandesgericht Dresden im Januar 2018 zu entscheiden: Hoch über einem Wanderweg lag ein Grundstück. Eine Seite des Grundstücks lag an einer Felskante. An dieser befand sich bis zur Höhe des Grundstücks eine Trockenmauer und auf dieser wiederrum ein Holzzaun. Dadurch, dass sich die Trockenmauer absenkte fielen einzelne Steine und Felsbrocken auf den Wanderweg. Hiergegen nahm der Eigentümer Sicherungsmaßnahmen vor. Die entstandenen Kosten von ca. 13.000 € verlangte er von seiner Wohngebäudeversicherung erstattet.

Als Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung zählen nur solche Grenzeinrichtungen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und dazu bestimmt sind, das Grundstück gegen störende Einwirkungen abzuschirmen. Eine Trockenmauer, die ausschließlich Stützfunktion hat, ist hiervon nach Auffassung des OLG nicht umfasst. Der Eigentümer bekam daher die Kosten von der Versicherung nicht erstattet.

Dieselskandal - Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs

In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) am 21.10.2019 entschiedenen Fall hatte ein Autokäufer vor dem Bekanntwerden des "Abgasskandals" einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 € erworben. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut.

Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt ohne dieses Update die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet hätte.

Die OLG-Richter kamen zu dem Entschluss, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit dem genannten Motor eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellte, sodass dem Käufer ein Schadensersatzanspruch gegen die VW-AG zusteht. Er kann daher das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Allerdings muss er sich die sog. "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen, das heißt, dass für jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug erfolgt. Da der Käufer ca. 100.000 km mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte, musste er sich einen Abzug von ca. 9.000 € anrechnen lassen. Diesen Abzug hatten die Richter unter Zugrundelegung einer geschätzten Gesamtlaufleistung des Tiguan von 300.000 km errechnet.

Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.10.2019 entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist.

Bei diesen Filialen handelt es sich nach Auffassung der BGH-Richter um Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet.

Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Bäckerei innerhalb desselben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Verkaufsstelle betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke im Café zur Selbstbedienung bereitstellt.

Verbot von Einweg-Plastiktüten

Das Bundeskabinett hatte eine Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dieser Änderung stimmte auch der Bundesrat am 8.11.2019 zu.

Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Davon ausgenommen sind die sehr dünnen sog. "Hemdchenbeutel". Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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