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Steuernews

Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab 2021

Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30 €. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf 0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21. Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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