Löschung positiver Bewertungen in einem Ärzteportal wegen Manipulationsverdachts
In einem vom Oberlandesgericht München (OLG) am 27.2.2020 entschiedenen Fall leitete ein Ärztebewertungsportal ein Prüfungsverfahren ein, da sich bei der Bewertung eines Arztes der Verdacht einer Manipulation erhärtete. Ergibt sich im Algorithmus, dass Bewertungen nicht verifiziert sind, werden sie gelöscht.
Ein Zahnarzt, dessen positive Bewertungen teilweise entfernt wurden, war mit der Löschung nicht einverstanden. Er wandte sich an das Portal und verlangte die Darlegung des Algorithmus und Wiederherstellung der Bewertungen.
Das OLG entschied dazu, dass der Portalbetreiber nicht verpflichtet ist offenzulegen, wie der von ihm eingesetzte Algorithmus zum Aufspüren verdächtiger, also nicht "authentischer", sondern vom Arzt beeinflusster Bewertungen funktioniert. Hierbei handelt es sich um ein nicht zu offenbarendes Geschäftsgeheimnis des Portalbetreibers, denn wenn dem Verkehr dies bekannt würde, würden seitens der Ärzte bzw. seitens von diesen beauftragten Agenturen Umgehungsmöglichkeiten entwickelt und der Portalbetreiber würde durch die Offenlegung sein eigenes Geschäftsmodell gefährden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.