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Steuernews

MwSt-Satz für Speisen in Gaststätten auf 7 % gesenkt

Mit Schreiben vom 23.4.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es auch für die Gastronomie Liquiditätshilfe schaffen will. Dafür hat der Koalitionsausschuss bereits am 22.4.2020 beschlossen die MwSt für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, auf 7 % (vorher 19 %) zu reduzieren. Der reduzierte MwSt-Satz galt vorher schon für Speisen, die die Gäste mitnehmen oder über einen Lieferdienst nach Hause gebracht bekamen. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.7.2020 bis einschließlich 30.6.2021.

Bitte beachten Sie! Von der Reduzierung des MwSt-Satzes sind Getränke ausgeschlossen. Daher werden z. B. Diskotheken, Bars, Clubs etc., die keine Speisen anbieten, von dem reduzierten MwSt-Satz nicht profitieren.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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