Folgen Sie uns auf

Steuernews

Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen

Neben den steuerlichen Erleichterungen für die von der Corona-Virus-Epidemie Betroffenen wurden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet, die es Unternehmen erleichtern sollen, durch die Krise zu kommen. Dazu gehören:

Kurzarbeitergeld: Für den Erhalt der Arbeitsplätze wurde die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Betroffene Unternehmen können sich Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 % erstattet. Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Liquiditätshilfen durch KfW-Kredite: Zur Ausstattung der durch die Corona-Krise unverschuldet in Finanznöte geratenen Unternehmen mit Finanzmitteln erweiterte die Bundesregierung die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Detaillierte Informationen zu den Krediten gibt Ihnen Ihre Hausbank. Einen Überblick finden Sie auf www.kfw.de.

Liquiditätshilfen durch Zuschüsse: Neben den KfW-Krediten können Kleinstunternehmen, sog. Solo-Selbstständigen und Künstler - unter weiteren Voraussetzungen z. B. bei Existenzbedrohung, Liquiditätsengpass - auf Förderprogramme des Bundes und der einzelnen Bundesländer in Form von Zuschüssen zugreifen. Dabei dürfen die jeweiligen Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen und der Schadenseintritt muss nach dem 11.3.2020 erfolgt sein.

Der - nicht zurückzuzahlende - Zuschuss des Bundes für Betriebe, die bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, beträgt zunächst bis zu 9.000 € bzw. für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 € für drei Monate. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nachträglich. Neben den Bundeszuschüssen kann auf Zuschussprogramme aus den jeweiligen Bundesländern in unterschiedlicher Ausprägung zugegriffen werden.

Export: Für die Exportwirtschaft will der Bund mit Garantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereitstellen.

Sozialversicherungsbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge dürfen - auf Antrag - dann gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird - z. B. bei Zahlungsschwierigkeiten die nicht nur vorübergehend sind.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.