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Steuernews

Verkauf "gebrauchter" E-Books

In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2019 entschiedenen Fall bot ein Online-Händler aus den Niederlanden im Rahmen eines "Leseklubs" gebrauchte E-Books zum Kauf oder Tausch an. Zwei Interessenverbände, deren Ziel die Vertretung der Interessen der niederländischen Verleger ist, hatten dagegen geklagt. Sie sahen hierin eine Urheberrechtsverletzung.

Die EuGH-Richter stellten fest, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nicht unter das Recht der "Verbreitung an die Öffentlichkeit" fällt, sondern vielmehr unter das Recht der "öffentlichen Wiedergabe". Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt demnach eine öffentliche Wiedergabe dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf.

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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