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Steuernews

Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für Verletztengeld entscheidend

Verletztengeld wird durch die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit z. B. durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Berechnet wird es nach dem während der letzten vier Wochen abgerechneten Arbeitsentgelt. Nicht zu berücksichtigen sind Einnahmen, die nicht nachgewiesen werden können (z. B. Schwarzarbeit).

Es gilt das Zuflussprinzip, außer wenn dem Versicherten für den maßgeblichen Abrechnungszeitraum zunächst rechtswidrig Arbeitsentgelt vorenthalten wurde, das ihm aber später - etwa nach einem gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess - zugeflossen ist.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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