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Steuernews

Bundesrat billigt Heizkostenzuschuss

Der Bundesrat hat am 8.4.2022 dem Heizkostenzuschussgesetz zugestimmt. Es gilt vom 1.6.2022 bis Ende Mai 2032. Danach erhalten Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern.

Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig einen Zuschuss von 270 €, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 € und jedes weitere Familienmitglied 70 €. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens ein Monat des Leistungsbezugs in den Bewilligungszeitraum zwischen dem 1.10.2021 und dem 31.3.2022 fällt.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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