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Steuernews

Corona-Maßnahmen können zum Zinserlass führen

Noch immer werden Urteile von den Gerichten entschieden, die durch Corona veranlasst wurden. So auch im Herbst letzten Jahres durch das Finanzgericht (FG) Münster.

Für einen Steuerpflichtigen erließ das Finanzamt einen Bescheid mit einer Nachzahlung und setzte gleichzeitig Nachzahlungszinsen fest. Zu dem Zeitpunkt galt das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 19.3.2020 über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus“. Darauf berief sich der Steuerpflichtige und beantragte erfolgreich die zinslose Stundung der geforderten Nachzahlung. Außerdem beantragte er erfolglos den Erlass der Nachzahlungszinsen.

Das FG erläuterte, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für die – nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus – ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat.

Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Bundesfinanzhof die Revision unter dem Aktenzeichen XI R 28/22 zugelassen hat.

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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