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Steuernews

„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2023

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wurde zum 1.1.2023 geändert. Neben den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige Kinder änderte sich auch der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt. Ferner erfolgte eine Anpassung der sog. Selbstbehalte.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Zum 1.1.2023 betragen die Regelsätze bei einem Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 €:

  • 437 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
  • 502 € für Kinder von 6?– 11 Jahren,
  • 588 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 628 € für Kinder ab 18 Jahren.


Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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