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Steuernews

Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen

Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Aufgrund einer ab 1.1.2025 geltenden Änderung im Umsatzsteuergesetz durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit einer Umsatzsteuerzahllast nun bis zu 9.000 € nur noch quartalsweise erforderlich. Betroffene Unternehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steuerberater besprechen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.