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Verbotswidrige Nutzung eines Handys als Navigationshilfe

Verbotswidrige Nutzung eines Handys als Navigationshilfe

Ein Handy darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.2.2013 entschieden.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.