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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen zu viel Kraftstoffverbrauch

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen zu viel Kraftstoffverbrauch

Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 % mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 7.2.2013 entschieden.

Er sei zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen. Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von vielen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien. Er könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien.

Von dem vom Autohändler zurückzuzahlenden Kaufpreis ist allerdings ein Abzug zu machen, den der Käufer als Entschädigung für die bisherige Fahrzeugnutzung zu leisten habe.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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