Bußgeld wegen eines offenen E-Mail-Verteilers
Bußgeld wegen eines offenen E-Mail-Verteilers |
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat. . |
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