August
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsfrist |
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. . |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Keine neuen Nummernschilder bei Umzug |
Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung mit Auflagen zugestimmt, die regelt, dass Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen. Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Das Inkrafttreten soll bis zum 1.1.2015 hinausgeschoben werden, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen. . |
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Steuertermine | Fällig am |
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.): |
12.08.2013
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Gewerbesteuer, Grundsteuer: | 15.8.2013 |
Sozialversicherungsbeiträge: | 28.08.2013 |
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen |
01.07.2013 | 0,38% |
01.01.2013 - 30.06.2013 | 0,13% | |
01.01.2012 - 31.12.2012 | 0,12% | |
01.07.2011 - 31.12.2011 | 0,37% | |
01.01.2011 - 30.06.2011 | 0,12% | |
01.07.2010 - 31.12.2010 | 0,12% | |
1.01.2010 - 30.06.2010 | 0,12% | |
1.7.2009 - 31.12.2009 | 0,12% | |
1.1.2009 - 30.06.2009 | 1,62% | |
1.7.2008 - 31.12.2008 | 3,19% | |
1.1.2008 - 30.06.2008 | 3,32% | |
1.7.2007 - 31.12.2007 | 3,19% | |
1.1.2007 - 30.06.2007 | 2,70% | |
1.7.2006 - 31.12.2006
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1,95% | |
1.1.2006 - 30.06.2006 | 1,37% | |
1.7.2005 - 31.12.2005 | 1,17% | |
1.1.2005 - 30.06.2005
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1,21% | |
1.7.2004 - 31.12.2004
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1,13% | |
1.1.2004 - 30.06.2004
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1,14% | |
1.7.2003 - 31.12.2003
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1,22% | |
1.1.2003 - 30.06.2003
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1,97% | |
1.7.2002 - 31.12.2002
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2,47% | |
1.1. 2002 - 30.6.2002
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2,57 % | |
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Verzugszinssatz ab 01.01.2002 (§ 288 BGB) |
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
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Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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