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Europäisches elektronisches Zahlungsverfahren - SEPA

Europäisches elektronisches Zahlungsverfahren - SEPA

Die SEPA-Überweisung gibt es seit Anfang 2008. Sie ermöglicht neben der nationalen auch grenzüberschreitende Überweisungen. Am 1.11.2009 fiel - anknüpfend an die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie - der Startschuss für die SEPA-Lastschrift. Sie ermöglicht neben rein inländischen auch grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge. Ende Februar 2012 hat nun auch der EU-Ministerrat den Regelungen zur Umsetzung eines europäischen Zahlungsraums zugestimmt, sodass ab dem 1.2.2014 alle Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren abgewickelt werden müssen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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