Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes
Kindergeld: Ausbildungswilligkeit trotz Nichtannahme eines angebotenen Studienplatzes |
Ein Kind, das sich um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Ausbildungs-/Studienbeginn bewirbt, ist - nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen - beginnend mit dem Zeitpunkt der Bewerbung mindestens bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Ausbildungs-/Studienbeginns steuerlich zu berücksichtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildungsstelle angetreten oder der Studienplatz angenommen wird. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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