Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode während des laufenden Kalenderjahres nicht zulässig |
Ein Fahrtenbuch, das nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist nicht ordnungsgemäß - so das Finanzgericht Münster (FG) in seinem Urteil vom 27.4.2012. |
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