August
Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit |
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. |
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Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens bei Freistellung |
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21.3.2012 entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass ein Arbeitnehmer einen auch zu Privatzwecken nutzbaren Dienstwagen im Falle einer Freistellung von der Arbeitspflicht an den Arbeitgeber zurückgeben muss, wirksam sind. Der Widerruf muss im Einzelfall sog. billigem Ermessen entsprechen. |
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Erteilung einer Falschauskunft als Indiz für Diskriminierung |
Begründet ein Arbeitgeber seine Maßnahme gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung bedeuten. |
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Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs |
Gemäß dem Bundesurlaubsgeldgesetz (BUrlG) muss der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nach dem Gesetz nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Diese Befristung galt nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich auch für den Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, weil der Abgeltungsanspruch als Ersatz für den wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr realisierbaren Urlaubsanspruch verstanden wurde. Dieser Anspruch ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben nach der neueren Rechtsprechung allerdings dann nicht ebenso wie der Urlaubsanspruch befristet, wenn der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig ist. |
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Urlaubsabgeltung - Erklärung über Anzahl von Urlaubstagen |
Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches Schuldversprechen dar. |
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.