Falschangabe eines Gläubigers im Insolvenzverfahren kann falsche Verdächtigung sein
Falschangabe eines Gläubigers im Insolvenzverfahren kann falsche Verdächtigung sein |
Nach dem Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer über einen anderen wider besseres Wissen eine Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder eine andere behördliche Maßnahme gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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