Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung)
Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) |
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die mit Wirkung zum 1.1.2012 als einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geschaffene "Gelangensbestätigung" zu Anwendungsschwierigkeiten geführt hat. Durch eine erneute Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) sollen weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden. Bis zum (voraussichtlichen) Inkrafttreten dieser neuen Regelungen zum 1.7.2013 können die Unternehmer die bis zum 31.12.2011 geltenden Nachweismöglichkeiten weiterhin anwenden. |
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