Rechtzeitige Dokumentation unternehmerischer Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden erforderlich
Rechtzeitige Dokumentation unternehmerischer Nutzung bei gemischt genutzten Gebäuden erforderlich |
Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur dann abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll. Maßgeblich ist die gesetzliche Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Erklärung (31.5. des Folgejahres). Eine danach getroffene oder dokumentierte Entscheidung kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7.7.2011 nicht mehr berücksichtigt werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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