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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)für das Kalenderjahr 2012

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)für das Kalenderjahr 2012

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bei bestimmten Gewerbezweigen wurden für 2012 durch die Finanzbehörden neu festgesetzt und um ca. 4,3 % erhöht. Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Sonderregelungen gelten für Personen vom 2. bis zum 12. Lebensjahr (50 %).

Die Werte sind über die Website "http://www.bundesfinanzministerium.de" unter der Rubrik - Wirtschaft und Verwaltung - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Betriebsprüfung - Richtsatzsammlung/Pauschbeträge - abrufbar.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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