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Musterklage wegen Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Musterklage wegen Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde "klarstellend" geregelt, dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen auch erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung.

Beim Finanzgericht Münster (FG) ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestandes handeln würde.

Anmerkung: Betroffene Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen. Einspruchsverfahren will die Finanzverwaltung ruhend stellen, sofern der Einspruch auf das anhängige FG-Verfahren gestützt wird. Aussetzung der Vollziehung wird jedoch nicht gewährt.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.