Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung abziehbar |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.12.2010 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgezogen werden können. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
|
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.