Lesezugriff auf eingescannte Dokumente bei einer Betriebsprüfung
Lesezugriff auf eingescannte Dokumente bei einer Betriebsprüfung |
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.2.2011 sind Steuerpflichtige gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Ein- und Ausgangsrechnungen über sein Computersystem per Bildschirm lesbar zu machen. Diese Verpflichtung können sie nicht durch das Angebot des Ausdruckens auf Papier abwenden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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