Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag
Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag |
Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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