Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der Finanzlage des Kreditnehmers
Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der Finanzlage des Kreditnehmers |
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 € oder 10 % des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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