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Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der Finanzlage des Kreditnehmers

Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der Finanzlage des Kreditnehmers

Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 € oder 10 % des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt.

Legt ein Kreditnehmer, aufgrund einer Vorlageaufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung, die geforderten Unterlagen jedoch nicht vor, ist das Kreditinstitut berechtigt, das Kreditverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass zusätzlich ein Kontensollsaldo oder eine unregelmäßige Erfüllung der Tilgungsleistungen vorliegen muss.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.