Kein Rücktrittsrecht bei zu geringem Mangel
Kein Rücktrittsrecht bei zu geringem Mangel |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29.6.2011 eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen. |
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