Keine Verzinsung bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages?
Keine Verzinsung bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages? |
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 5.5.2011 entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne der Abgabenordnung darstellt. |
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