Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig
Solidaritätszuschlag war bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig |
Mit zwei Urteilen vom 21.7.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß war. |
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