Hinzuziehung von Beratern in einer GmbH-Gesellschaftsversammlung
Hinzuziehung von Beratern in einer GmbH-Gesellschaftsversammlung |
Grundsätzlich handelt es sich bei einer GmbH-Gesellschaftsversammlung nicht um eine öffentliche Veranstaltung. Möchte ein Gesellschafter einen externen Berater zur Versammlung mitbringen, bedarf es daher der Zustimmung der anderen Gesellschafter bzw. er muss dazu von der Satzung ausdrücklich befugt sein. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.