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Steuernews

Hinzuziehung von Beratern in einer GmbH-Gesellschaftsversammlung

Hinzuziehung von Beratern in einer GmbH-Gesellschaftsversammlung

Grundsätzlich handelt es sich bei einer GmbH-Gesellschaftsversammlung nicht um eine öffentliche Veranstaltung. Möchte ein Gesellschafter einen externen Berater zur Versammlung mitbringen, bedarf es daher der Zustimmung der anderen Gesellschafter bzw. er muss dazu von der Satzung ausdrücklich befugt sein.

Natürlich kann sich vor der Versammlung ein Geschäftsführer und auch jeder Gesellschafter, insbesondere von Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten, beraten lassen. Unterliegt der Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter einer Schweigepflicht steht einer Beratung nichts im Wege, sofern dafür Sorge getragen wird, dass auch der oder die Berater unter Schweigepflicht stehen.

Ausnahme: Wenn ein Gesellschafter aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse, der Struktur der Gesellschaft und der Bedeutung der Angelegenheit dringend beratungsbedürftig ist, haben die übrigen Gesellschafter die Mitwirkung bzw. Beratung eines Rechtsanwalts aufgrund ihrer Gesellschaftertreuepflicht zuzulassen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.