Auskunftsanspruch des "Scheinvaters" gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses
Auskunftsanspruch des "Scheinvaters" gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9.11.2011 entschieden, dass dem "Scheinvater" nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. |
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