Private Trunkenheitsfahrt kann den Arbeitsplatz kosten
Private Trunkenheitsfahrt kann den Arbeitsplatz kosten |
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Kraftfahrer, der bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt wird, seinen Arbeitsplatz verlieren kann. |
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