Rentenversicherungspflicht eines Franchisenehmers
Rentenversicherungspflicht eines Franchisenehmers |
In einem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall betrieb eine Franchisenehmerin seit Dezember 2002 aufgrund eines geschlossenen "Partner- und Systemvertrags" einen Backshop, in dem sie bis zum 30.11.2003 zunächst eine Arbeitnehmerin geringfügig und anschließend mehr als nur geringfügig beschäftigte. Die Richter hatten zu beurteilen, ob sie in der Zeit, in der sie als Franchisenehmerin selbstständig tätig war, in der Rentenversicherung versicherungspflichtig war, solange sie selbst keine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigte. |
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