Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes |
Jahrelange Leerstände bei Gebäuden sind mittlerweile keine Seltenheit, insbesondere dann, wenn sie den Anforderungen an die Bedürfnisse des Marktes nicht mehr entsprechen. Jahrelange Leerstände bringen aber auch die Finanzverwaltung auf den Plan, wenn es darum geht, Werbungskosten für solche Objekte geltend zu machen. Sie wird den steuerlichen Ansatz von Aufwendungen als Werbungskosten in der Regel verneinen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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