Internetanschlussinhaber haftet für unerlaubten Download durch Familienmitglieder
Internetanschlussinhaber haftet für unerlaubten Download durch Familienmitglieder |
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) vom 23.12.2009 hat ein Internetanschlussinhaber 2.380 € Abmahnkosten nebst Zinsen an führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen. Von dem Internetanschluss wurden insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten, darunter auch viele ältere Titel. Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zu. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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