Änderung beim Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ab dem 1.1.2011
Änderung beim Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ab dem 1.1.2011 |
Wird ein Gebäude teils betrieblich und teils privat genutzt, kann es insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, mit dem Vorteil, dass die Vorsteuern aus den gesamten Herstellungskosten und den laufenden Aufwendungen in voller Höhe abziehbar sind. Im Gegenzug ist die Nutzung des privaten Gebäudeteils der Umsatzsteuer zu unterwerfen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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