Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen
Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen |
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Mieter eine Einwendung, die er gegenüber einer Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr erheben will, dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang dieser Abrechnung mitteilen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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