Rentenversicherungspflicht bei sog. arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen
Rentenversicherungspflicht bei sog. arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen |
Grundsätzlich sind Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sog. arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig. Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, ob die Versicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlich tätiger Selbstständiger dann ausgeschlossen ist, wenn der Selbstständige daneben noch abhängig beschäftigt ist. |
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