Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte |
Der Steuerbürger kann beim Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die steuerliche Beurteilung eines genau bestimmten und noch nicht verwirklichten Sachverhalts beantragen. Derartige verbindliche Auskünfte sind infolge einer Änderung der Abgabenordnung seit dem Jahr 2007 gebührenpflichtig. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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