Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit |
Mit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht für einen Steuerhinterzieher aus fiskalischen Gründen die Möglichkeit, nachträglich Straffreiheit zu erlangen, wenn er durch Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung von Angaben gegenüber dem Finanzamt dem Fiskus bislang verborgene Steuerquellen erschließt. Hinzukommen muss aber die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. |
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