Bemessung des Ausgleichsanspruchs bei Annullierung des Zubringerflugs
Bemessung des Ausgleichsanspruchs bei Annullierung des Zubringerflugs |
Für die Bemessung der Ausgleichszahlung ist nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerflugs maßgeblich. Vielmehr sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Dies ergibt sich aus den Regelungen in der Fluggastrechteverordnung, die bei der Höhe der Ausgleichszahlung an die Entfernung zum "letzten Zielort" anknüpfen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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