Folgen Sie uns auf

Steuernews

Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hat seine Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht ab dem 1.1.2015 einige Änderungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor. Hier die wichtigsten Anpassungen:

Ab dem 1.1.2015 sollen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht werden. Geplant ist, Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege auszubauen und besser miteinander kombinieren zu können.

In stationären Einrichtungen soll es möglich gemacht werden, künftig bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen.

Um die Leistungen in der Pflege ausbauen zu können, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten steigen:

  • ab 2015 - um 0,3 %
  • voraussichtlich ab 2017 um weitere 0,2 % auf dann insgesamt 2,55 %.


Mit einem weiteren Schritt sollen der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Geplant ist, die Zahl der Pflegestufen von 3 auf 5 auszuweiten. Damit soll den Bedürfnissen von Demenzkranken besser gerecht werden. Neuer Maßstab ist dann der Grad der Selbstständigkeit.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website.

Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.